Schwimmen
statt planschen
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statt planschen

Auszug aus der Gebührensatzung vom 26.11.2021

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1) Für Bürger mit Hauptwohnsitz in Kleinostheim besteht die Möglichkeit eines Zuschusses zur Eintrittsgebühr im Rahmen der gültigen Förderrichtlinie der Gemeinde Kleinostheim.

Unsere Gebührensatzung können Sie sich hier als PDF Datei herunterladen.

Information:
Die Ausstellung von Jahreskarten bzw. Kombikarten erfolgt ausschließlich im Freizeitbad Vitamar selbst – bitte sprechen Sie unser Serviceteam an der Kasse an.

Für Kleinostheimer Bürger/innen besteht die Möglichkeit einer Teilkostenerstattung für Jahreskarten bzw. Kombikarten – das entsprechende Antragsformular kann über die Homepage der Gemeinde heruntergeladen werden oder ist direkt an der Kasse des Freizeitbads Vitamar erhältlich.
Sprechen Sie auch hierzu gerne unser Serviceteam im Bad an.